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Voraussetzungen für die Segelflugausbildung
Ab einem Mindestalter von 14 Jahren kann man mit dem Einverständnis der Eltern mit der Ausbildung beginnen. Vor dem ersten Alleinflug muss ein "fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis" vorliegen. Dieses stellt der "Fliegerarzt" nach einer gründlichen Untersuchung aus, falls keine gesundheitlichen Mängel festgestellt werden. Auch als Brillen- und Kontaktlinsenträger kann man dieses Zeugnis erlangen. Für die Scheinprüfung benötigst Du ein polizeiliches Führungszeugnis. Zuviele Punkte in Flensburg solltest du auch nicht haben. Das Wichtigste ist aber, dass du Spaß am Segelfliegen hast, dass du kontaktfreudig und selbstsicher bist.
Die Theorie
Die theoretische Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte: Zum einem in den Theorieunterricht und zum anderen in das Funksprechzeugnis.
- Der theoretische Unterricht besteht aus den Fächern:
- Luftrecht - Navigation - Meteorologie
- - Aerodynamik
- Technik - Verhalten in besonderen Fällen - Menschliches Leistungsvermögen
- Im Funksprechzeugnis (BZF II oder I) erlernt man, wie man sich im Flugfunk korrekt auszudrücken hat.
Erster Ausbildungsabschnitt - Der Weg zur A-Prüfung
Um ein verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu werden, muss man drei verschiedene Ausbildungsabschnitte durchlaufen. Der erste Abschnitt dient zum Erlangen der Alleinflugreife. Bis zum ersten Alleinstart fliegt man in einem Doppelsitzer mit einem Fluglehrer. Hierbei erlernt man zunächst das Verhalten beim Starten, auch bei kritischen Situationen, wie z.B. einem Seilriss, die richtige Platzrundeneinteilung und die Landung. Außerdem wird man mit den Ruderwirkungen des Segelflugzeuges vertraut gemacht. Die Dauer bis zum ersten Alleinflug beträgt zwischen einem halben und einem Jahr. Hat man dann mit Einverständnis des Fluglehrers alleine drei Platzrunden ohne Beanstandung durchgeführt, so erhält man die A-Prüfung. Das A-Abzeichen zeigt eine weiße Möwe auf blauem Grund.
Zweiter Ausbildungsabschnitt - Der Weg zur B- und C-Prüfung
Der zweite Ausbildungsabschnitt dient der Vertiefung der fliegerischen Fähigkeiten. Um die B-Prüfung zu erlangen, übt man steilere Kreisflüge und den Schnellflug. Zudem erlernt man das Fliegen mit einem Einsitzer. Hat man diese Verfahren in drei Prüfungsflügen demonstriert, erhält man das B-Abzeichen. Dieses zeigt zwei Möwen auf blauen Grund. Die Dauer bis zu den Prüfungsflügen dauert erfahrungsgemäß zwischen drei und sechs Monaten. Die Vorbereitung zur C-Prüfung sieht neben Flügen nach Kompasskurs, hauptsächlich Übungen zum Fliegen in der Thermik vor. Für die Prüfung muss ein Thermikflug über mindestens 30 Minuten ohne Fluglehrer nachgewiesen werden. Nach ca. drei bis sechs Monaten kann dann die C-Prüfung geflogen werden. In diesen drei Übungsflügen zeigt man verschiedene anspruchvolle Verfahren. Auch zur C-Prüfung erhält man ein Abzeichen. Es zeigt drei Möwen auf blauen Grund.
Dritter Ausbildungsabschnitt - Der Weg zur Scheinprüfung
Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist das Erlangen des Luftfahrerscheins. Hierzu muss man eine Gesamtflugzeit von 30 Stunden, verschiedene Streckenflugübungen, Starten und Landen auf fremdem Platz u nd ein Streckenflug über 50 km Distanz ohne Fluglehrer n achweisen. Zusätzlich werden ein Funksprechzeugnis (BZF) und eine amtliche Theorieprüfung, ähnlich wie beim Führerschein, verlangt. Hat man alle diese Voraussetzungen erfüllt, kann man die praktische Prüfung fliegen. Die drei Prüfungsflüge werden mit einem amtlichen Prüfer durchgeführt. Besteht man diese, erhält man den Pilotenschein. Der dritte Ausbildungsabschnitt dauert erfahrungsgemäß eine Flugsaison.
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