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Ausbildung

“Das will ich auch lernen!”: _MG_3614

Pilotinnen und Piloten, die Gäste auf einen kurzen Flug mitnehmen, kennen diesen Ausspruch nur zu genüge. Also gut: vor den Pilotenschein hat der Gesetzgeber eine Ausbildung gesetzt; deren Inhalte wollen wir dir nachfolgend kurz erläutern:

Wir bilden aus: Segelflugzeugführer/innen und Motorflugzeugführer/inneng106

Bei der AGS Bochum sind Segel- und Motorflug möglich. Dazu gehört natürlich auch eine entsprechende Ausbildung auf den jeweiligen Flugzeugtypen. Der nachfolgende Textabschnitt beschreibt zunächst die Ausbildung zum Segelflugzeugführer.

Etwas weiter unten auf dieser Seite ist dann die Motorflug-Ausbildung umschrieben, die bei der AGS Bochum primär auf einem Motorsegler vom Typ Grob G 109 durchgeführt wird.

 

Voraussetzungen für die Segelflugausbildung

Ab einem Mindestalter von 14 Jahren kann man mit dem Einverständnis der Eltern mit der Ausbildung beginnen. Vor dem ersten Alleinflug muss ein "fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis" vorliegen. Dieses stellt der "Fliegerarzt" nach einer gründlichen Untersuchung aus, falls keine gesundheitlichen Mängel festgestellt werden. Auch als Brillen- und Kontaktlinsenträger kann man dieses Zeugnis erlangen. Für die Scheinprüfung benötigst Du ein polizeiliches Führungszeugnis. Zuviele Punkte in Flensburg solltest du auch nicht haben. Das Wichtigste ist aber, dass du Spaß am Segelfliegen hast, dass du kontaktfreudig und selbstsicher bist.

 

Die Theorie

Die theoretische Ausbildung gliedert sich in zwei Abschnitte: Zum einem in den Theorieunterricht und zum anderen in das Funksprechzeugnis.

  • Der theoretische Unterricht besteht aus den Fächern:
    - Luftrecht
    - Navigation
    - Meteorologie
  • - Aerodynamik
    - Technik
    - Verhalten in besonderen Fällen
    - Menschliches Leistungsvermögen
  • Im Funksprechzeugnis (BZF II oder I) erlernt man, wie man sich im Flugfunk korrekt auszudrücken hat.

Erster Ausbildungsabschnitt -  Der Weg zur A-Prüfung

Um ein verantwortlicher Luftfahrzeugführer zu werden, muss man drei verschiedene Ausbildungsabschnitte durchlaufen. Der erste Abschnitt dient zum Erlangen der Alleinflugreife. Bis zum ersten Alleinstart fliegt man in einem Doppelsitzer mit einem Fluglehrer. Hierbei erlernt man zunächst das Verhalten beim Starten, auch bei kritischen Situationen, wie z.B. einem Seilriss, die richtige Platzrundeneinteilung und die Landung. Außerdem wird man mit den Ruderwirkungen des Segelflugzeuges vertraut gemacht. Die Dauer bis zum ersten Alleinflug beträgt zwischen einem halben und einem Jahr. Hat man dann mit Einverständnis des Fluglehrers alleine drei Platzrunden ohne Beanstandung durchgeführt, so erhält man die A-Prüfung. Das A-Abzeichen zeigt eine weiße Möwe auf blauem Grund.

 

Zweiter Ausbildungsabschnitt - Der Weg zur B- und C-Prüfung

Der zweite Ausbildungsabschnitt dient der Vertiefung der fliegerischen abzeichen-aFähigkeiten. Um die B-Prüfung zu erlangen, übt man steilere Kreisflüge und den Schnellflug. Zudem erlernt man das Fliegen mit einem Einsitzer. Hat man diese Verfahren in drei Prüfungsflügen demonstriert, erhält man das B-Abzeichen. Dieses zeigt zwei Möwen auf blauen Grund. Die Dauer bis zu den Prüfungsflügen dauert erfahrungsgemäß zwischen drei und sechs Monaten. Die Vorbereitung zur C-Prüfung sieht neben Flügen nach Kompasskurs, hauptsächlich Übungen zum Fliegen in der Thermik vor. Für die Prüfung muss ein Thermikflug über mindestens 30 Minuten ohne Fluglehrer nachgewiesen werden. Nach ca. drei bis sechs Monaten kann dann die C-Prüfung geflogen werden. In diesen drei Übungsflügen zeigt man verschiedene anspruchvolle Verfahren. Auch zur C-Prüfung erhält man ein Abzeichen. Es zeigt drei Möwen auf blauen Grund.

 

Dritter Ausbildungsabschnitt - Der Weg zur Scheinprüfung

Ziel dieses Ausbildungsabschnittes ist das Erlangen des Luftfahrerscheins. Hierzu muss man eine Gesamtflugzeit von 30 Stunden, verschiedene Streckenflugübungen, Starten und Landen auf fremdem Platz uabzeichen-bnd ein Streckenflug über 50 km Distanz ohne Fluglehrer nabzeichen-cachweisen. Zusätzlich werden ein Funksprechzeugnis (BZF) und eine amtliche Theorieprüfung, ähnlich wie beim Führerschein, verlangt. Hat man alle diese Voraussetzungen erfüllt, kann man die praktische Prüfung fliegen. Die drei Prüfungsflüge werden mit einem amtlichen Prüfer durchgeführt. Besteht man diese, erhält man den Pilotenschein. Der dritte Ausbildungsabschnitt dauert erfahrungsgemäß eine Flugsaison.

Informationen zur Motorflugausbildung

Wie schon oben beschrieben, besitzt die AGS Bochum einen Motorsegler vom Typ Grob G 109 b. Vereinsmitglieder können das Flugzeug im Rahmen der Gebührenordnung ebenso wie die Segelflugzeuge problemlos nutzen bzw. auf diesen Flugzeugen die Ausbildung absolvieren.

Welche Berechtigungen können bei uns erworben werden? (Links führen zu Wikipedia-Einträgen)

1. PPL-A national

2. PPL-A JAR-FCL

3. CVFR-Ausbildung

4. Überlandflugeinweisung im Rahmen der Ausbildung zum Segelflugzeugführer

5. Erwerb Startartberechtigung “Eigenstart

6. Erwerb Eintrag TMG für Segelflugzeugführer PPL-C

Alle weiteren Informationen hält auf Nachfrage Fluglehrer Horst Potthoff bereit.